SV Teutonia Überruhr - FSV Kettwig am 10.11.2019
In der Sportrechtssache gegen
FUßBALLSPORTVEREIN KETTWIG E.V.
wegen unsportlichem Verhalten und Schiedsrichterbeleidigung anlässlich des Kreisliga A-Spiels SV Teutonia Überruhr - FSV Kettwig vom 10.11.2019 hat das Kreissportgericht Essen in seiner Sitzung am 19.12.2019 in der Besetzung Jürgen Dirnberger, Sabine Schwerdtfeger, Michael Krutz und Patrick Wrede
FÜR RECHT ERKANNT:
Für den durch das unsportliche Verhalten der Zuschauer des FSV Kettwig verursachten Spielabbruch zahlt FSV Kettwig ein Ordnungsgeld in Höhe von 250,00 EUR an den FVN.
Das abgebrochene Meisterschaftsspiel wird mit 2:0 Toren und 3 Punkten für Teutonia Überruhr gewertet.
Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 90.00 EUR zahlt FSV Kettwig an den FVN.
Angewendete Vorschrift(en): § 5, Abs. 2 Ziff. c RuVO
Gründe: Das Sportgericht sieht es als erwiesen an, dass durch das Verhalten einiger Zuschauer des FSV Kettwig der Schiedsrichter sich so unter Druck gesetzt sah, dass Ihm eine reguläre Spielfortsetzung nicht mehr möglich erschien.